© UNHCR/Ruben Salgado Escudero

Kolumbien

 

 

[Stand: 17.07.2023]

 

Gewaltsame Konflikte bedrohen die Bevölkerung

Kolumbien ist durch anhaltende Konflikte zwischen bewaffneten Gruppen geprägt, die um Land und Ressourcen kämpfen und viele Menschen zur Flucht zwingen.

Im November 2016 trat ein Friedensabkommen zwischen der Regierung und den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (FARC - Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia) in Kraft, dass die Konflikte beenden sollte. Die ehemalige Guerillagruppe hat ihre Waffen seitdem offiziell niedergelegt.

Doch aus der Umsetzung des Abkommens folgen auch neue Probleme. Das Machtvakuum, das durch die Demobilisierung der FARC entstanden ist, hat zu territorialen Streitigkeiten zwischen neuen und bestehenden bewaffneten Gruppen geführt. Diese Konflikte destabilisieren die bereits unsichere Situation weiterhin, was zu weiterer Vertreibung führt.

Der UNHCR stellt unter anderem einen Anstieg von Gewalttaten und Morden fest, die sich hauptsächlich gegen afro-kolumbianischen sowie indigenen Gemeinden und gegen Menschenrechtsaktivist*innen richten. Zudem besteht die Gefahr von Zwangsrekrutierungen und sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt.

Ohwohl Kolumbiens neuer Präsident nach 60 Jahren bewaffneten Konflikts einen Weg zum Frieden mit Venezuela schaffen möchte, hadert das Land weiterhin mit zahlreichen Vertreibungskrisen.

Millionen Menschen auf der Flucht

Mit über 2,5 Millionen Flüchtlingen ist Kolumbien hinter der Türkei und der Islamischen Republik Iran das Land mit den drittmeisten Flüchtlingen weltweit.

Seit 2015 ist Kolumbien zudem eines der Länder mit den meisten Binnenvertriebenen. Ende 2022 waren es 6,8 Millionen, die im eigenen Land auf der Flucht waren und Unterstützung brauchten. Im Jahr 2022 haben außerdem über 90.000 kolumbianische Flüchtlinge außerhalb des Landes Asyl beantragt.

Aufgrund von fehlendem Zugang zu Bildung und Arbeit haben viele Menschen in Kolumbien Probleme, ihre Existenzgrundlage zu sichern und sehen sich mit fehlenden Zukunftsperspektiven konfrontiert. Kriminelle Gruppen nutzen diese ausweglosen Situationen aus, um neue Mitglieder*innen zu rekrutieren.

Zwischen 21 und 28% der Vertriebenen in Kolumbien sind Kinder.

Zwar verfügt das Land über einen soliden Rechts- und Schutzrahmen, allerdings gibt es bei dessen Umsetzung noch Probleme, denn die Prozesse und Maßnahmen zur Reintegration kolumbischer Rückkehrer*innen dauern teils lange. Zudem ist das Verfahren zur Bestimmung des Flüchtlingsstatus komplex.

 

© UNHCR/Ruben Salgado Escudero

 

Wir haben in Angst gelebt. Also suchten wir nach einem Ausweg, um ein ruhiges Leben leben zu können und noch mehr Tote zu vermeiden.

 

Alba Pinto steht glücklich vor ihrem Haus in Nueva Esperanza. Alba verlor ihren Mann und drei Kinder in bewaffneten Konflikten, bevor sie floh. Mit Hilfe des UNHCR wurde die früher illegal Siedlung der Binnenvertriebenen, in der Alba ihr Haus und einen kleinen Laden hat, nun offiziell anerkannt. Alba hofft nun auf den Beginn eines friedlichen Lebens.

Krise in Venezuela belastet Kolumbien

Kolumbien ist am stärksten von der Krise in Venezuela betroffen. Aufgrund von großer sozioökonomischer Unsicherheit sowie regelmäßigen Gewaltausbrüchen im Nachbarland, nimmt Kolumbien eine große Anzahl venezolanischer Flüchtlinge auf. Im Dezember 2021 waren es über 2,3 Millionen. Außerdem nutzten Hunderttausende Venezolaner*innen Kolumbien als Transitland, um nach Ecuador oder in andere südlicher gelegene Länder zu kommen.

Kolumbien zeigt sich sehr gastfreundlich gegenüber den Schutzsuchenden und ermöglicht den Flüchtlingen weiterhin den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Dies ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Kapazitäten zum Schutz der Vertriebenen im Land sinken. Zudem ist das Asylsystem überlastet, sodass es bisher nur einer begrenzten Zahl von Venezolaner*innen Schutz bot. Durch Regelungen wie die Sonderaufenthaltsgenehmigung können jedoch trotzdem viele einen regulären Status, sowie Zugang zu Arbeit, Bildung und zum Gesundheitssystem, erhalten.

Auf ihrem Weg nach Kolumbien sind Flüchtlinge und Migrant*innen aus Venezuela besonderen Gefahren, aufgrund von verschiedenen bewaffneten Gruppen im Grenzgebiet, ausgesetzt. Menschen auf der Flucht sind besonders von Gewalt, Diebstahl, sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel bedroht.

© UNHCR - Klick mich

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Trotz Lebensgefahr: Kein Asyl für Geflüchtete aus Kolumbien

12.08.2021 

 

Die Zahl der Menschen aus Kolumbien, die in Deutschland Schutz vor politischer Verfolgung suchen, steigt. Obwohl sich die Lage im Land dramatisch verschlechtert, erkennt das BAMF jedoch fast nie eine Verfolgungsgefahr an. Ein geflohener Anwalt berichtet von Todesdrohungen, Misshandlungen und Morden.

 

Ein Gastbeitrag von Eleonore von Oertzen

 

 

Mehrere Hundert politische Flüchtlinge aus Kolumbien leben zurzeit in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen, viele von ihnen in Niedersachsen, und warten auf die Entscheidung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über ihre Asylanträge beziehungsweise die Gerichtsurteile über ihre Widersprüche. Ihre Zahl hat in den letzten drei Jahren deutlich zugenommen: Haben in den Jahren 2016 und 2017 noch 57 beziehungsweise 62 Kolumbianer*innen einen Antrag auf Asyl gestellt, waren es 2018 schon 138 und in den beiden folgenden Jahren jeweils mehrere Hundert. Insgesamt gingen seit 2018 knapp 1.000 Anträge von Kolumbianer*innen beim BAMF ein. Davon wurden gerade einmal zwei positiv entschieden.

Die Chancen für Geflüchtete aus Kolumbien, in Deutschland Schutz zu finden, gehen also gegen Null. Während immer mehr Bürger*innen Kolumbiens in ihrem Heimatland um ihr Leben und das ihrer Angehörigen fürchten und deshalb sogar auf einen anderen Kontinent flüchten, weisen BAMF und deutsche Gerichte ihre Asylanträge als »unbegründet« ab. Entsprechend bestürzt reagieren die Betroffenen: Sie kämpfen darum, dass die von ihnen erlebte Verfolgung auch Eingang in die Entscheidungs- und Rechtsprechungspraxis der deutschen Behörden und Gerichtsbarkeit findet.

HOFFNUNG AUF FRIEDEN

 

Kolumbien war in der deutschen Öffentlichkeit jahrelang Inbegriff eines Landes, in dem Drogenkartelle, Guerillagruppen, Privatarmeen und Sicherheitskräfte unter Einsatz brutaler Gewalt gegeneinander kämpften. Formal ist Kolumbien eine Demokratie und ein Rechtsstaat, der jedoch von Korruption und Vetternwirtschaft untergraben wird. Erpressungen, Entführungen und politische Morde schienen lange Zeit an der Tagesordnung zu sein wie in kaum einem anderen Land der Welt.

»Man kann auf die Dauer nicht mit Gewalt leben, mit Verfolgung durch den Staat, mit täglichen Mordanschlägen und Toten.«

 

Alberto Gomez

 

Aber im Jahre 2016 änderte sich dieses Bild, als es unter dem Präsidenten Juan Manuel Santos zu einem »Friedensvertrag« zwischen der Regierung und der FARC, der größten und ältesten Guerrillaorganisation des Landes, kam. Das Abkommen umfasste die schrittweise Entwaffnung der Guerillatruppen sowie der »Paramilitärs«. Als Paramilitärs werden Privatarmeen bezeichnet, die einst von Großgrundbesitzern gegründet wurden und oft im Auftrag von Militärs sowie teils sogar mit Billigung oder Unterstützung der Regierung handelten.

Das Abkommen sah die Einrichtung von Behörden vor, die die gewalttätige Vergangenheit aufarbeiten und die Opfer entschädigen sollten, sowie von ländlichen Entwicklungsprogrammen, die ehemaligen FARC-Kämpfern ein legales Leben ermöglichen würden. Außerdem garantierte es eine politische Vertretung der FARC durch die Reservierung einiger Sitze im Parlament. Die Umsetzung dieses Abkommens gelang nur teilweise, sodass in einigen Teilen des Landes die Ex-Guerilleros die Waffen wieder aufnahmen. Vor allem scheiterte die Entwaffnung der paramilitärischen Gruppen, die sich nur formell auflösten und sich sogleich unter neuen Namen wieder konstituierten. Dennoch zeichneten internationale Beobachtermissionen im Großen und Ganzen ein hoffnungsvolles Bild von der Lage der Menschenrechte in Kolumbien.

DEUTSCHE BEHÖRDEN VERKENNEN DIE LAGE

 

Diese Wahrnehmung hat Eingang in die Informationsquellen gefunden, auf die sich deutsche Behörden und Gerichte stützen. Sowohl auf der Internetseite der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (giz) als auch auf der des Auswärtigen Amtes (AA) ist davon die Rede, dass sich die Sicherheitslage durch den Friedensschluss von 2016 verbessert habe, wenn es auch nach wie vor Terrorismus, Drogenkriminalität, Landraub und eine extreme soziale Ungleichheit sowie offene Konflikte in bestimmten Regionen gebe. Gestützt auf diese Einschätzungen kommen das BAMF und deutsche Gerichte zu dem Schluss, dass es politisch Verfolgten möglich sei, innerhalb des Landes einen sicheren Ort zu finden.

In einem ausführlichen Interview rückt der aus Kolumbien geflohene Menschenrechtsanwalt Alberto Gomez diese Einschätzungen gerade: Er beschreibt, warum er nirgendwo im Land mehr sicher ist und inwiefern die Mechanismen der politischen Verfolgung und Morde zwar selektiver und geschickter geworden sind, das System der politischen Zerrüttung und extremer Gewalt aber weiter existiert und ab 2018 wieder verstärkt eine lebensgefährliche Bedrohung für Menschenrechtsverteidiger*innen darstellt.

DIE LAGE VERSCHLECHTERT SICH

 

Ein wichtiger Umstand wird in den Darstellungen deutscher Behörden vernachlässigt: Die 2016 in Gang gesetzte Entwicklung kam mit den Präsidentschaftswahlen von 2018 zu einem abrupten Ende. Der neue Amtsträger, Iván Duque, hatte schon zuvor zu den Gegnern des Friedensabkommens gehört und kündigte die Beteiligung seiner Regierung an dessen Umsetzung auf. Offiziell bestehen die durch das Abkommen geschaffenen Institutionen weiter, zugleich verstoßen der Präsident und seine Parteigänger regelmäßig und in aller Offenheit gegen den Geist des Vertrages, wie sich an den steigenden Zahlen von Ermordeten, Verschwundenen und politisch Verfolgten ablesen lässt. Dies ist ein Beispiel für die Widersprüchlichkeit des Landes – institutionelle Rechtsgarantien bei praktischer Rechtlosigkeit.

133 Morde an Akteur*innen der Zivilgesellschaft gab es 2020 in Kolumbien.

Seitdem hat sich die Menschenrechtssituation in Kolumbien stetig verschlechtert, wie aus Berichten von Amnesty International und der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hervorgeht. Im Jahresbericht für 2020 bezeichnet AI Kolumbien als »das gefährlichste Land der Welt für Menschenrechtsverteidiger*innen« und stellt fest: »Im Jahr 2020 erreichte die Anzahl der Tötungen von führenden Akteur*innen der Zivilgesellschaft (Líderes Sociales) ein schockierendes Ausmaß.« Auch der Bericht der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hält fest, dass »die Verteidigung der Menschenrechte in Kolumbien mit hohem Risiko verbunden ist« und nennt allein für das Jahr 2020 die Zahl von 133 Personen, die ermordet wurden, weil sie sich für die Menschen- und Bürgerrechte eingesetzt hatten.

»In vielen meiner Prozesse ging es darum, unrechtmäßige Enteignungen rückgängig zu machen und das Land den ursprünglichen Besitzern oder deren Erben zurück zu geben. Das konnte den Großgrundbesitzern natürlich nicht recht sein. Im Mai 2019 wurde eine Kollegin von mir ermordet, im Juli ein zweiter Kollege.«

 

Menschenrechtsanwalt Alberto Gomez

 

Neben dem Wiederaufflammen von Kämpfen mit ehemaligen Angehörigen der FARC sowie Auseinandersetzungen zwischen kriminellen Banden sind es vor allem Landkonflikte, die zu gewalttätigen Zusammenstößen führen. Dabei geht es nicht allein um die Kontrolle von Gebieten für den Drogenanbau. Auch legale Produkte wie Obst und Gemüse oder die Viehzucht beanspruchen immer mehr Anbauflächen. Mit Hilfe lokaler »Partner« und Strohmänner bemühen sich internationale Konzerne, Ländereien traditioneller Dorfgemeinden oder indigener Gemeinschaften an sich zu bringen.

Auch die Ausweitung des Bergbaus und die Gewinnung von Bodenschätzen sind fast immer mit der Vertreibung ländlicher Gemeinschaften verbunden. Wer sich diesen Interessen entgegenstellt, seien es Anführer*innen lokaler Gemeinschaften, Umweltaktivist*innen, Anwält*innen oder Berater*innen, hat es mit mächtigen Gegnern zu tun, denn die internationalen Konzerne haben in der Regel Verbündete in der kolumbianischen Politik wie Regierungsmitglieder oder Parlamentsabgeordnete.

8 Mio. Binnenvertriebene gibt es in Kolumbien

 

KEINE ZUFLUCHT IM LAND

 

Viele bedrohte Personen versuchen zunächst, der Gefahr durch Umzug in einen anderen Landesteil oder das Untertauchen in einer Großstadt zu entkommen. Mit circa acht Millionen hat Kolumbien die höchste Zahl von Binnenvertriebenen auf der ganzen Welt. Aber gerade für Menschen, die politisch oder sozial in Erscheinung getreten sind, ist das oft keine Option, denn ihre Gegner sind mit Polizei und Militär bestens vernetzt und können sie überall aufspüren. Viele der Asylsuchenden, die sich in Deutschland befinden, haben die Erfahrung gemacht, dass sie den Todesdrohungen auch durch Umzüge von einem Ende des Landes zum anderen nicht entkommen konnten.

»Während der Unruhen im November 2019 hat meine Frau von Seiten der Polizei Misshandlungen von höchster Brutalität erfahren. Sie hat erst vor kurzem beschlossen, über das zu sprechen, was ihr angetan wurde.«

 

Alberto Gomez

 

Im Frühjahr 2021 kam es zu landesweiten Demonstrationen gegen eine Reihe von Vorhaben der Regierung Duque. Vor allem eine geplante Steuerreform, die insbesondere kleine und mittlere Einkommen belastet hätte, stieß auf Widerstand. Die Polizei (die in Kolumbien dem Verteidigungsministerium untersteht) ging mit großer Härte vor. Menschenrechtsorganisationen sprachen von mindestens 40 Toten und Hunderten Verschwundenen.

Für deutsche Behörden und Gerichte ist die Situation schwer zu erfassen: Kolumbien ist keine brutale Diktatur, es ist auch kein »gescheiterter Staat« im klassischen Sinne. Formal existieren Institutionen, die rechtsstaatliche Verfahren und Schutz vor Willkür bieten sollen. Zugleich sind Politik und Gesellschaft von weiten rechtsfreien Räumen durchsetzt, in denen sich wirtschaftliche, politische und militärische Macht verbünden und jeglicher Kontrolle entziehen können.

 

Für deutsche Behörden und Gerichte ist die Situation schwer zu erfassen: Kolumbien ist keine brutale Diktatur, es ist auch kein »gescheiterter Staat« im klassischen Sinne.

 

 

Eine Person hat nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) die Flüchtlingseigenschaft inne, wenn sie sich »aus begründeter Furcht vor Verfolgung« wegen ihrer »Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung« außerhalb ihres Heimatlandes befindet. Das Interview mit Rechtsanwalt Alberto Gomez verdeutlicht, dass die Furcht vieler Kolumbianer mehr als berechtigt ist.

 

Eleonore von Oertzen