Mit der Gewährung des Bedarfs soll Kindern und Jugendlichen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Daher wird ein Höchstbetrag von bis zu 15,00 € im Monat für folgende Bedarfe anerkannt:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit
  •  Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
  •  vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung
  •  Teilnahme an Freizeiten