Aktuelles für Flüchtlinge aus der Ukraine  

Registrierung + Finanzen

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Vereinfachtes Verfahren bei unserer Samtgemeinde!

 

Bitte kommen Sie zum Bürgerbüro im Rathaus Cadenberge oder Ihlienworth oder Otterndorf mit Ihren

1.

Passdokumenten (alle, auch die Dokumente der Kinder mitbringen) 

Dort werden die Pässe kopiert.

Die Samtgemeinde gibt dann alle Unterlagen weiter an die Ausländerbehörde beim Landkreis Cuxhaven.

Außerdem wird eine 

2.

Kopie der Wohnungsgeberbestätigung / oder Angaben über den Wohnungsgeber benötigt, Angaben können auch handschriftlich auf Anmeldung vermerkt sein.

Durch dieses Verfahren wird erreicht, dass die nun gemeldeten Flüchtlinge aus der Ukraine eine Anlaufbescheinigung bekommen durch die sie berechtigt sind, in Anwendung des § 24 AsylBLG (finanzielle Hilfe) zu bekommen, ebenso Leistungen der Krankenversicherung.

10.3.2022

 

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Neue Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.

Um die Höhe der Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettolöhne auszurichten, werden die Geldbeträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Beträge gemäß § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt. 

Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Beträge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Beträge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

 

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Hier geht´s zum entsprechenden Gesetz.   ⇨ ... Klick mich