Von: Sauer, Peter (MS) [mailto:Peter.Sauer@ms.niedersachsen.de] 
Gesendet: Montag, 11. November 2019 07:42
Cc: Szymanska, Dorota (MS) <Dorota.Szymanska@ms.niedersachsen.de>
Betreff: WG: Informationen zum Rückkehr- und Reintegrationsprogramm ERRIN 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anliegende Information übersende ich zur Kenntnis und Weiterleitung.

 

Mit den besten Grüßen

 

 

Peter Sauer

Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Referat 301 / Migration und Teilhabe - 
Postfach 141
30001 Hannover

Dienstgebäude: Gustav-Bratke-Allee 2
Tel.: 0511/120-5974
Fax: 0511/120-99-5974
____________________________________


Nds packt an__M

 

Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier:

https://www.ms.niedersachsen.de/dsg/vo-175384.html

 

 

 

 

Von: Hartmann, Betina (MI) 
Gesendet: Donnerstag, 7. November 2019 15:06
Betreff: Informationen zum Rückkehr- und Reintegrationsprogramm ERRIN 

 

Verteiler: kommunale Ausländer- und Leistungsbehörden; KMN

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die beigefügten und nachstehende Informationen gebe ich Ihnen zur Kenntnis und mit der Bitte - bei Bedarf - um weitere Veranlassung.

 

ERRIN  steht für „European Return and Reintegration Network“. Es ist ein gemeinsames Rückkehr-und Reintegrationsprogramm von zahlreichen europäischen Partnerstaaten unter der Leitung der Niederlande, das sowohl freiwilligen als auch rückgeführten Personen zur Verfügung steht (s. auch Datei „Infos BAMF zu ERRIN“).

Darüber hinaus steht eine neue ERRIN-Website zur Verfügung.

Auf der englischsprachigen Seite sind viele Inhalte auch auf Deutsch verfügbar.

Die Website bietet dem Nutzer eine benutzerfreundliche Oberfläche und liefert einen Einblick in die Aktivitäten und Ergebnisse von ERRIN. Es lassen sich eine Reihe von Reportagen abrufen, in welchen Menschen über ihre Rückkehr und deren Unterstützung durch ERRIN berichten. Die Inhalte sollen stetig erweitert und weiterentwickelt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, sich auf der Website für den ERRIN-Newsletter einzutragen.

https://returnnetwork.eu/

 

 

Zudem gibt es mit  ERIN Action Plan 2016 (AP 2016)  ein Sonderprojekt für Staaten, die besonders von den hohen Flüchtlingszahlen betroffen waren, insbesondere Deutschland, Griechenland und Italien.

Die Projektlaufzeit ist vom 01. August 2019 bis 31. Dezember 2019, mit Option auf Verlängerung.

Rückkehrwillige Personen aus den Zielländern Irak, Nigeria und Pakistan haben hierbei die Möglichkeit folgende ergänzende Reintegrationshilfen zu erhalten:

 

1. „Business Start-Up Plus“ für die Länder Irak, Nigeria und Pakistan

Die reguläre ERRIN-Unterstützung im Rahmen von Existenzgründungen dient primär der Sicherung des Einkommens für den Unternehmer und dessen Familie. Finanzielle Ressourcen zur Erweiterung von Geschäftsbereichen oder weiteren Geschäftsaktivitäten stehen nicht zur Verfügung. Durch die finanzielle Zusatzförderung in Form von Sachleistungen von maximal 3.000€ pro Geschäftsmodell, sollen Rückkehrer*innen motiviert werden, mindestens einen neuen Arbeitsplatz (keine Familienangehörige) im Rahmen einer Existenzgründung zu schaffen. Ziel ist u.a. die Stärkung lokaler Strukturen im Rückkehrland.

 

2. „Ausbildung und Beruf für Frauen“ für die Länder Pakistan und Nigeria

Frauen (ab 16 Jahren) die es bei ihrer Rückkehr besonders schwer haben eine berufliche Qualifikation zu erhalten bzw. einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen, können von dem Angebot Gebrauch machen und mit Sachleistungen in Höhe vom max. 2.000€ unterstützt werden.

 

Voraussetzung für die Zusatzförderung:

Die Bedingungen für die Teilnahme am „AP 2016“ sind, dass eine freiwillige Rückkehr ins Heimatland erfolgt und ein bewilligter ERRIN-Antrag vorliegt.

Daneben muss der/die Rückkehrende zeitnah an einer der zwei nachstehenden ausgewählten reintegrationsvorbereitenden Maßnahmen * teilgenommen haben:

Social Impact Lab (Business Start-Up Plus)

https://www.startfinder.de/de/perspektive/dhklp17-i-perspektiven-durch-existenzgruendung

SOLWODI (Ausbildung und Beruf für Frauen)

https://www.startfinder.de/de/perspektive/dhklp55-i-existenzgruendung-fuer-frauen

 

*Die Teilnahme an einer reintegrationsvorbereitenden Maßnahme führt nicht zu einer aufenthaltsrechtlichen Verlängerung im Bundesgebiet.

 

 

Gerne können Sie potentielle Rückkehrwillige auch an eine der qualifizierten Rückkehrberatungsstellen in Niedersachsen verweisen.

 

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen, Im Auftrage, Betina Hartmann


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport 
Referat 13 – Integriertes Rückkehrmanagement, Flüchtlingsaufnahme und - versorgung - 
Lavesallee 6, 30169 Hannover
Telefon: (0511) 120 – 6423 -- 
E-Mail: betina.hartmann@mi.niedersachsen.de 
Internet: www.mi.niedersachsen.de

 Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/dsgvo_hinweise/

 

 

Hier folgen die entsprechenden Info-Dateien zu verschiedenen Ländern + Allgemeine Infos dazu