Es gibt so viele Flüchtlinge: 

Ernst Bloch, Erich Fried, Madeleine Albright, Thomas Mann, Neven Subotic, Yared Dibaba, Bruno Kreisky, Mia, Isabel Allende, Sigmund Freud, Ernst Bloch, Peter Paul Rubens, Levi Strauss, Karl Marx, Aristoteles Onassis, Julian Assange, ...
Albert Einstein, Grace Kelly, Jesus von Nazareth, Bob Marley, Marc Chagall, Susanne Daubner, Dalai Lama, Anne Frank, Dieter Hallervorden, Hans-Dietrich Genscher, Willy Brandt, Marlene Dietrich, Victor Hugo, Giacomo Casanova,

17.1.2017

 

"SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG"

Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt nur in Brandenburg

Was tun, wenn ein Asylbewerber Opfer einer rechten Gewalttat wird? Brandenburg hat als erstes Bundesland ein befristetes Bleiberecht angeordnet. Mehrere andere Länder prüfen eine solche Regelung. Flüchtlingshilfsorganisationen begrüßen den Vorstoß.

 

 

Nur das Land Brandenburg hat ein Bleiberecht für Opfer rechter Gewaltstraftaten angeordnet. Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes bei den zuständigen Ministerien der Bundesländer. Das brandenburgische Innenministerium hatte kurz vor Weihnachten einen entsprechenden Erlass an die Ausländerbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten herausgegeben. Demnach sollen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden war und die Opfer oder Zeugen rechter Gewalttaten wurden, mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungs- und Strafverfahren nicht ausgewiesen werden – in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft und Strafgerichten.

In dem Erlass ist zur Begründung genannt, dem Opfer solle Sicherheit und Schutz geboten werden und es solle eine Wiedergutmachung erfahren. Das seien dringende humanitäre Gründe im Sinne des Aufenthaltsgesetzes des Bundes. Auf der Grundlage des geltenden Rechts sollten alle Ermessensspielräume genutzt werden. In besonders schweren Fällen soll den Opfern ein befristeter Aufenthalt auch nach Ende der Strafverfahren genehmigt werden. Dies kann zum Beispiel dann zum Tragen kommen, wenn für das Opfer noch eine Behandlung im Krankenhaus ansteht. Mit dem Erlass des Innenministeriums wurde ein Beschluss des Landtags umgesetzt.

Bayern sieht keinen Bedarf für Bleiberecht

In Berlin prüft aktuell der Senat laut Innensenator Andreas Geisel (SPD), sich dem Brandenburger Erlass anzuschließen. Andere Länder wollen das weitere Vorgehen allgemein prüfen, darunter Schleswig-Holstein und Thüringen. Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium erklärte, die Initiative aus Brandenburg sei „sehr interessant“. Schon jetzt könnten Opfer schwerer Gewalttaten über eine Härtefallregelung ein Aufenthaltsrecht erhalten.

Das bayerische Innenministerium teilte hingegen mit, für einen solchen Erlass sehe man keinen Bedarf. „Seitens der Länder sollten alle generellen Maßnahmen unterlassen werden, die zu neuen Abschiebungshindernissen führen“, erklärte das Ministerium. Auch aus weiteren Ländern wie beispielsweise Hessen heißt es, eine entsprechende Regelung sei momentan nicht angedacht. Die Hamburger Innenbehörde teilte mit, es gebe bislang keinen Betroffenen und daher auch keinen Handlungsbedarf.

Pro Asyl begrüßt Bleiberecht

Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl begrüßte den Brandenburger Erlass. „Wir würden uns freuen, wenn es anderswo auch überlegt würde“, sagte der stellvertretende Geschäftsführer Bernd Mesovic dem epd. „Es wäre sowohl ein Zeichen der Gerechtigkeit für die Opfer als auch ein Zeichen an die rechtsextremen Täter, dass sie ihr Ziel der Vertreibung nicht erreichen.“

Die Opferberatungsstellen in den Ländern lobten den Brandenburger Erlass ebenfalls. Das Land setze damit ein deutliches Zeichen gegen rassistische Gewalt und die menschenverachtende Intention rechter und rassistischer Gewalttäter, heißt es in einer Erklärung des Bundesverbandes der Beratungsstellen. Dem Verband gehören zwölf Beratungsstellen in elf Ländern an. „Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt erwarten, dass nun auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene zügig die Schaffung eines Aufenthaltsrechtes für Betroffene rassistischer Gewalt angestrebt wird“, erklärte Robert Kusche von der sächsischen Opferberatungsstelle RAA.

Die Regelung in Brandenburg sei „ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, dem Evangelischen Pressedienst. „Es kann nicht angehen, dass Neonazis Flüchtlinge angreifen und terrorisieren, um sie zu vertreiben, und die Behörden daraufhin die Opfer abschieben.“ Im November vergangenen Jahres hatte der Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition einen Gesetzentwurf der Linken abgelehnt, mit dem ein bedingungsloses Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt eingeführt werden sollte. (epd/mig)


Junge afghanische Bräute bei einer kollektiven Eheschließung in Afghanistan

9.9.2016

Noch keine 14 und schon verheiratet

 

Deutschen Behörden sind hunderte Kinderehen bekannt

Betroffen sind vor allem Mädchen – in Deutschland leben mittlerweile hunderte Minderjährige in Ehen. Im Ausländerzentralregister sind sie ganz offiziell als "verheiratet" registriert.

© Naweed Haqjoo/Epa/dpa

 

 

Den Behörden in Deutschland sind hunderte Kinderehen bekannt. Ende Juli waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren im Ausländerzentralregister als "verheiratet" gespeichert, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion. Insgesamt waren demnach 1475 Minderjährige als verheiratet registriert. Diese hohe Zahl erkläre sich auch durch den Zuzug von Flüchtlingen.

Kinderehe: betroffen sind viele syrische Mädchen

Laut der Aufstellung des Innenministeriums, die derNachrichtenagentur AFP vorlag und über die am Freitag zuerst die Funke-Zeitungen berichtet hatten, handelt es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten um Syrer - hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), Irak (100 Fälle), Bulgarien (65 Fälle), Polen (41 Fälle), Rumänien (33 Fälle) und Griechenland (32 Fälle).

 

Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen. Nur 26 der registrierten Betroffenen haben den Angaben zufolge ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Am Montag hatte erstmals eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderehen getagt, die noch in diesem Jahr ihre Ergebnisse vorlegen will. Die Arbeitsgruppe soll darüber diskutieren, inwiefern die Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht geändert werden sollen. Außerdem soll die konkrete Praxis der Anerkennung von Auslandsehen mit minderjährigen Partnern thematisiert werden. Dieses Problem hatte sich durch den Zuzug von Flüchtlingen verschärft.

Bei manchen Fällen haben die Behörden einen Ermessensspielraum

 In Deutschland sollen Ehen nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn einer der Partner volljährig, der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland dann nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.

"Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, erst recht keine Kinder", sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Wir müssen alles tun, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch und Zwangsheirat besser zu schützen. Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, sondern müssen entsprechende Schutzmechanismen für die Betroffenen noch umfänglicher in Gang setzen."

Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzenden Katja Dörner warnte allerdings vor "Schnellschüssen". Mit Blick auf etwaige gesetzliche Regelungen müsse das Wohl der Kinder und Jugendlichen oberste Richtschnur sein. "Von den 1475 in Deutschland lebenden verheirateten ausländischen Minderjährigen sind 994 älter als 16 Jahre. Dies lässt auch das deutsche Recht in Ausnahmefällen zu."

Bitte hier vollständig im Stern nachlesen + Weiterführendes    ... und klick


BUNDESKRIMINALAMT

Straftaten von Flüchtlingen gehen zurück, Straftaten gegen Flüchtlinge weiter hoch

Im ersten Quartal dieses Jahres wurden deutlich weniger Straftaten von Flüchtlingen registriert. Wie das Bundeskriminalamt mitteilt, schneiden vor allem Syrer, Afghanen und Iraker gut ab. Angriffe auf Flüchtlinge indes sind immer noch dramatisch hoch.                                                                     10.6.2016

Polizei, Polizist, Polizisten, Sicherheit, Beamte, Behörde

Polizei © Marco_Broscheit @ flickr

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im ersten Quartal dieses Jahres 18 Prozent weniger Straftaten durch Zuwanderer registriert. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bezeichnete die Entwicklung am Mittwoch in Berlin als erfreulich. Gemessen an ihrem Anteil an den Zuwanderern sind dem BKA zufolge unter Algeriern, Marokkanern, Tunesiern, Serben und Georgiern überproportional viele Tatverdächtige registriert worden. Von Syrern, Afghanen und Irakern werden dagegen – gemessen an der Zahl der Flüchtlinge aus diesen Ländern – deutlich seltener Straftaten begangen.

Anzeige


Von den 69.000 registrierten Taten waren etwa die Hälfte Diebstähle und Betrugs- oder Fälschungsdelikte. Unter Betrugsdelikte fällt auch das Schwarzfahren in Bussen und Bahnen. Ein Viertel der Straftaten waren tätliche Angriffe und Straftaten gegen die persönliche Freiheit.

Angriffe auf Flüchtlinge immer noch hoch

Dass die Zahlen sinken, sei auf die zurückgehende Zahl an Flüchtlingen zurückzuführen, sagte der Sprecher des Innenministeriums. Dies gelte auch für Delikte innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte, die um acht Prozent rückläufig waren. Wenn weniger Menschen auf engem Raum zusammenlebten, gebe es vermutlich auch weniger Spannungen.

Die Zahl der Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte sei indes immer noch dramatisch hoch, sagte der Sprecher. Zwar gingen die Anschläge auf Unterkünfte im Vergleich zum 4. Quartal 2015 um 127 auf 345 zurück – doch liegt die Zahl damit immer noch mehr als dreimal so hoch wie im ersten Quartal des Vorjahres.

Die Daten zur Kriminalität im Zusammenhang mit Zuwanderung werden alle drei Monate zusammengestellt. Sie basieren auf Zulieferungen der Länder. Für das erste Quartal dieses Jahres hatten alle 16 Länder, die Bundespolizei und der Zoll Daten geliefert. (epd/mig)                      10.6.2016

Quelle:  MiGAZIN, Postfach 5151, 51486 Overath -- Tel.: +49 (0) 2204 / 30074 – 90
E-Mail: redaktion@migazin.de    ----    Internet: www.migazin.de


"ERSCHRECKEND"

Angriffe auf Flüchtlingsheime verzehnfacht

 

Die rechtsextremen Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte reißen nicht ab: 319 rechtsmotivierte Anschläge, Sachbeschädigungen und Angriffe auf Unterkünfte von Schutzsuchenden wurden im ersten Quartal dieses Jahres registriert.

 11. Mai 2016

In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums bereits 347 Attacken auf Flüchtlingswohnheime registriert worden. Das sind mehr als dreimal so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres und das Zehnfache der Angriffe zwischen Januar und März 2014.

Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Bei 62 der Attacken konnte die Polizei Tatverdächtige ermitteln, das waren insgesamt 117.Die meisten Anschläge (92) wurden in Nordrhein-Westfalen verübt. Es folgen Bayern mit 45 Delikten, Niedersachsen mit 40, Sachsen mit 39 und Baden-Württemberg mit 33 Attacken. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurden je 19 Delikte gezählt. Die wenigsten Straftaten gab es in Hamburg und Bremen mit je einer. Im Osten liegt das sächsische Freital mit zehn Angriffen an der Spitze, im Westen ist es Köln mit sechs Attacken.

Die vorliegenden Zahlen sind nur vorläufig und erhöhen sich erfahrungsgemäß durch Nachmeldungen noch einmal um mindestens eine zweistellige Zahl. So fehlen jetzt beispielsweise die besonders spektakulären Vorfälle im sächsischen Clausnitz und in Bautzen, wo ein rassistischer Mob die Ankunft eines Busses mit Flüchtlingen blockiert bzw. den Brandstiftern einer im Bau befindlichen Unterkunft applaudiert hatte.

Am häufigsten waren Sachbeschädigungen (130). In 38 Fällen handelte es sich um Brandstiftungen, in 23 um Körperverletzungen. Dazu kommen zwei Mordversuche, ein versuchter Totschlag, eine Sprengstoffexplosion sowie 82 Propagandadelikte.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, bezeichnete die Zahlen als „erschreckend“. Der Hass, der sich in den Angriffen artikuliere, werde „maßgeblich von NPD, Pegida und AfD geschürt“. Mitverantwortlich sei aber auch die Bundesregierung, die durch ständige Verschärfungen des Asylrechts dazu beitrage, Flüchtlinge zu stigmatisieren und Ressentiments zu befeuern. „Umso mehr muss jetzt der Kampf gegen Nazis und Rassisten verstärkt werden“, so die Linkspolitikerin. (epd/mig)

Quelle:  MiGAZIN, Postfach 5151, 51486 Overath -- Tel.: +49 (0) 2204 / 30074 – 90 ---Mail: redaktion@migazin.de  ---- Internet: www.migazin.de 


Denn die Einen sind mehr Wert?

Zweierlei Maß in der gesundheitlichen Betreuung

15. April 2016

 

August Stich vom Missionsärztlichen Institut in Würzburg sieht in der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen deutliche Mängel. „Flüchtlinge haben in Deutschland kein gleiches Recht auf Gesundheit“, sagt der Tropenmediziner, der sich auf die ärztliche Versorgung von Flüchtlingen spezialisiert hat. Wenn sich Behörden querstellen und die Behandlung einer ernsten Erkrankung verweigern, dann wird es laut Stich schwierig.

 

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen die Kommunen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Geburt die „erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung“ gewährleisten. Ein Anspruch auf Psychotherapien, Reha-Maßnahmen oder auch Zahnersatz besteht dagegen in der Regel nicht.

Die Kosten für die medizinische Versorgung übernehmen die Sozialämter, die „Behandlungsscheine“ ausgeben. In einigen Bundesländern müssen die Flüchtlinge den Behörden zuvor darlegen, warum sie einen Arzt aufsuchen wollen.

Mit der Registrierung des Asylsuchenden in einer Erstaufnahmeeinrichtung soll innerhalb von drei Tagen ein Screening durch das Gesundheitsamt erfolgen. „Das Amt empfiehlt aber grundsätzlich keine Therapie“, sagt Mathias Wendeborn, Kinderarzt und Initiator der Refudocs, einem Verein zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und deren Kindern.

Viele kranke Flüchtlinge wüssten daher auch nicht, wo sie hingehen können. Niedergelassene Ärzte hätten zudem das Problem, dass die Behandlung wegen der Sprachprobleme deutlich länger dauert – was ihnen jedoch nicht ausreichend vergütet werde.

Asylsuchende in der ehemaligen Bayernkaserne in München, einer Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 1.600 Asylsuchende, haben noch Glück. Hier sind die Refudocs tätig. „Allgemeinärzte, Kinderärzte, Psychiater und auch Gynäkologen behandeln täglich bis zu 120 Patienten“, berichtet Wendeborn. 35 Pflegekräfte und zehn Dolmetscher stehen stundenweise bereit. Bezahlt wird ihre Arbeit von der Regierung Oberbayern.

Refudoc-Mitglied und Tropenmediziner Martin Alberer hat die Akten von 548 Flüchtlingen ausgewertet, die zwischen Januar und Anfang März 2015 medizinisch betreut wurden. Danach unterscheiden sich die meisten Erkrankungen bei Asylsuchenden nicht von denen der Deutschen. Allerdings: Jeder zehnte Flüchtling wurde positiv auf Tuberkulose getestet, ohne dass die Betroffenen damit auch gleichzeitig ansteckend sind.

Viele Asylsuchende haben Depressionen oder Posttraumatische Belastungsstörungen. Nach einer Untersuchung an 300 Bewohnern einer Würzburger Gemeinschaftsunterkunft litten knapp drei Viertel an einer psychischen Erkrankung. Die Traumata seien Folge von erlebter Gewalt: „Es gibt Kinder, die mussten die Erhängung ihres Vaters mit ansehen“, sagt Stich.

Der Würzburger Arzt weiß von Fällen, in denen die Behörden erforderliche Therapien nicht bezahlt haben. So sei bei einem 17-jährigen Flüchtling eine chronische Eiterung des Knochens hinter dem Ohr festgestellt worden. „Die notwendige HNO-Operation wurde nicht genehmigt“, sagt Stich. Nun drohe dem Jugendlichen die Taubheit des Ohres. (epd/mig)

Quelle:  MiGAZIN, Postfach 5151, 51486 Overath -- Tel.: +49 (0) 2204 / 30074 – 90 ---Mail: redaktion@migazin.de  ---- Internet: www.migazin.de