Als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind Sie ein Schutzberechtigter in Deutschland. Als Schutzberechtigter haben Sie das Recht, Ihre Familie (Ehegatte und minderjährige, ledige Kinder bzw. Ihre Eltern, falls Sie ledig und minderjährig sind) nach Deutschland zu bringen.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie der Familiennachzug funktioniert.

1. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Anerkennung als Flüchtling eine fristwahrende Anzeige (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz) abgeben.

2. Gehen Sie dazu auf das Webportal: www.fap.diplo.de

 

3. Klicken Sie auf „Fristwahrende Anzeige“.

4. Füllen Sie das Formular aus: Wir brauchen Ihre persönlichen Daten und die Daten Ihres Ehegatten und Ihrer minderjährigen Kinder.

5. Wenn Sie alle Angaben gemacht haben, klicken Sie auf den „Weiter“-Button am Ende des Formulars.

Drucken Sie das erstellte PDF-Dokument des ausgefüllten Formulars aus. Ihre Familienangehörigen müssen das ausgedruckte Formular bei der Visumbeantragung vorlegen.

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Wichtige Erläuterungen:

Das DRK weist in einem neuen Rundschreiben darauf hin, dass eine fristwahrende Anzeige des Familiennachzugs über das Portal www.fap.diplo.defür den Nachzug zu allen anerkannten Flüchtlingen möglich ist. Das DRK schreibt:

„Das Auswärtige Amt hat gegenüber dem UNHCR und dem DRK-Suchdienst bestätigt, dass ab sofort die so genannte fristwahrende Anzeige gemäß § 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG über das Webportal www.fap.diplo.de – bisher www.familyreunion-syria.diplo.de – (Punkt 2. auf der Website) nicht nur für den Nachzug zu syrischen Flüchtlingen genutzt werden kann, sondern für alle Fälle des Nachzuges von Ehepartnern und minderjährigen ledigen Kindern zu in Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlingen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit bzw. des Herkunftslandes. 
Auch für diesen erweiterten Personenkreis werden das Auswärtige Amt bzw. die Auslandsvertretungen von der

Wahrung der 3-Monats-Frist !!!!

ausgehen, sofern das Webportal innerhalb der Frist genutzt worden ist. Am Verfahren bezüglich der fristwahrenden Anzeige hat sich im Übrigen nichts geändert. Der beschreibende Text auf der Website ist aktuell weiterhin auf den Nachzug zu syrischen Flüchtlingen zugeschnitten. Dennoch kann dieses Portal für den erweiterten Personenkreis genutzt werden. Wichtig ist dabei, dass die Fristwahrung nur dann erfolgen kann, wenn ein Ausdruck der fristwahrenden Anzeige bei der Vorsprache in den Auslandsvertretungen vorgelegt wird. 
Das Auswärtige Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass das Webportal für den erweiterten Personenkreis allerdings nicht genutzt werden kann, um den förmlichen Visumsantrag (Punkt 3. auf der Website) vorzubereiten. Dies gilt weiterhin nur für den Nachzug zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen. 
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass die Nutzung des Webportals nur in den Fällen erforderlich ist, wenn es nicht möglich ist, innerhalb der 3-Monats-Frist einen persönlichen Termin zur Antragsstellung bei der Auslandsvertretung wahrzunehmen.
Der DRK-Suchdienst empfiehlt weiterhin neben der Nutzung des Webportals einen formlosen fristwahrenden Antrag auf Familienzusammenführung an die für den Familienangehörigen in Deutschland zuständige Ausländerbehörde zu faxen, da das Webportal weiterhin nicht vom Gesetz als Möglichkeit zur Fristwahrung anerkannt ist und eine Speicherung oder Weiterleitung der eingegebenen Daten an die Deutschen Botschaften oder das Auswärtige Amt nicht erfolgt“


 

Informationen zum Familiennachzug für Schutzberechtigte aus Syrien + anderen Ländern - wenn Familie vorhanden und nach Deutschland geholt werden möchte 

 

 

Berechtigt zum Familiennachzug sind bestimmte Familienangehörige anerkannter Flüchtlinge und Asylberechtigter. Einen Anspruch auf Familiennachzug haben Ehepartner und minderjährige, ledige Kinder des in Deutschland lebenden Schutzberechtigten, bzw. die Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings.

 

Kostenloses Angebot beim Familiennachzug nach Deutschland

Alle Antragsteller, die zu einem syrischen anerkannten Flüchtling oder Asylberechtigten in Deutschland nachziehen möchten, werden kostenlos von IOM beraten und unterstützt. Das kostenlose Angebot von IOM beinhaltet: die Überprüfung der Vollständigkeit der Visumanträge in den Servicezentren, die Versorgung mit konkreten, präzisen und hilfreichen Informationen rund um den Prozess des Familiennachzugs sowie das Anbieten von Integrationsklassen (nur in der Türkei) und das Verteilen eines Integrationshandbuchs.

Das IOM-Familienunterstützungsprogramm ist ein Kooperationsprojekt zwischen IOM und der Bundesrepublik Deutschland zur Beschleunigung des Visumverfahrens.

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Information zum Verfahren

IOM Familienunterstützungsprogramm startete im Juni 2016

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) unterstützt die Familienangehörigen von syrischen Schutz berechtigten bei der Ausreise nach Deutschland. Von Juni 2016 an wird IOM alle Antragsteller kontaktieren, die einen Termin an der Botschaft Beirut gebucht haben oder über den externen Dienstleistungserbringer „idata“ einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei beantragt haben. Ziel des vom Auswärtigen Amt initiierten Familienunterstützungsprogramms ist es, Antragstellern bei Fragen zum Visumverfahren zu helfen und sicherzustellen, dass sämtliche notwendigen Dokumente beim Visum-Termin vorgelegt werden können.

In Kürze wird IOM zu diesem Zweck Zentren in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnen. Wir bitten sämtliche Antragsteller darum, diese IOM Familienunterstützungszentren vor ihrem Termin an den deutschen Auslandsvertretungen im Libanon und in der Türkei zu besuchen. Durch den Besuch der IOM-Familienunterstützungszentren kann die Visumbearbeitung und damit die Ausreise nach Deutschland beschleunigt werden.

Bitte kontaktieren Sie IOM unter:

Antragsteller in Beirut
Kachouh Gebäude, Bikfaya Str, Beit El Kekko, Metn, Mount Lebanon
Email: info.fap.lb@iom.int

Antragsteller in der Türkei
Bestekar Şevki Bey Sk. Nr.9, Balmumcu 34349, Beşiktaş-İstanbul
Tel: +90 2124010250
Email: info.fap.tr@iom.int
Gaziantep: info.fap.tr@iom.int; Tel: +90 3422110730

 

 

 

Bitte kontaktieren Sie hierzu IOM:

Beirut: info.fap.lb@iom.int
Tel: +961 4929111
Istanbul: info.fap.tr@iom.int
Tel: +90 2124010250
Gaziantep: info.fap.tr@iom.int
Tel: +90 3422110730
Erbil: info.fap.iq@iom.int
Tel: +964 662111500
Facebook: facebook.com/IOM.Family.Assistance.Programme