29.2.2016

Hallo zusammen,     

heute hatte ein Flüchlingsehepaar endlich den ersehnten Anhörungstermin beim BAMF in Bremen. Er war um 7.30 Uhr. Bis ca. 17.30 Uhr hat es gedauert bis sie nach Stunden des Wartens endlich fertig waren. Als sie gingen, warteten immer noch Menschen seit morgens um 7.30 Uhr mit regulärem Termin. Ich denke diese Information kann wichtig sein, dass jemand mit Anhörungstermin auf erhebliche Wartezeit eingestellt ist und entsprechend Essen und Trinken mitnimmt. Es warteten einige mit kleinen Kindern stundenlang, aber immerhin gab es Einweg Trinkbecher für Leitungswasser im Wickelraum.

Bitte nicht falsch verstehen: Das ist keine Beschwerde und das Paar ist überglücklich über den Termin, aber das Warten gestaltet sich leichter, wenn man sich Essen und Trinken mitnimmt.

Ein anderes Paar hatte letzte Woche Donnerstag den Anhörungstermin an selber Stelle. Sie waren mit allem nach 3 Stunden fertig. Es scheint wohl ganz unterschiedlich abzulaufen!

Wollen wir hoffen, dass bald alle Ihre Anhörungstermine erhalten....

 

LG.     Dierk Schilling



                                                                       21.1.2016

     Guten Tag,

 

erstmal noch vielen Dank für die Organisation des letzten Helfertreffens, insbesondere die Informationen durch das Jobcenter habe ich als besonders nützlich empfunden.

 

Ich habe mich in den letzten Wochen intensiv mit der Bewertung/Anerkennung der Berufsqualifikationen von Flüchtlingen beschäftigt. Ein sehr zeitintensiver Prozess. Ich möchte hier einige Kenntnisse weitergeben. Ich hoffe, dass dem einen oder anderen Paten damit Arbeit abgenommen werden kann!

 

Zunächst ist interessant zu wissen, dass das Anerkennungsgesetz von 2012 besagt, dass jede Person mit einem ausländischem Berufsabschluss ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Anerkennung seiner ausländischen Qualifikation hat. ( Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich erstmal der Antragsteller ).

 

Zunächst besteht die Möglichkeit, eine persönliche und kostenfreie Beratung vor Ort in Anspruch zu nehmen. Deutschlandweit stehen verschiedene Erstanlaufstellen zur Verfügung. Unter dem folgenden Link kann man eine Erstanlaufstelle in der Nähe recherchieren: http://www.netzwerk-iq.de/angebote/eingewanderte/beratungsangebote.html

Diese Anlaufstellen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bieten Informationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und helfen Anerkennungssuchenden mit allen Fragestellungen in diesem Zusammenhang.

 

 

Wer erstmal ohne Beratung weiter kommen möchte, dem stehen folgende Möglichkeiten offen:

 

Welche Stelle nun für die Anerkennung des Berufsabschlusses zuständig ist, findet man unter folgendem link:

http://www.anerkennung-in-deutschland.de/tools/berater/de/berater/result

 

 

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen

  • Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen
  • Gleichwertigkeitsbescheide für nicht reglementierte landesrechtlich geregelte Berufe
  • Gutachten zur Vergleichbarkeit ausländischer Bildungsnachweise

Klingt kompliziert, wird aber gut verständlich auf folgender Seite erläutert und differenziert:

https://www.kmk.org/service/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html

 

Hierbei wird u.a. das ZAB erwähnt ( =Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:

telefonische Sprechzeiten: montags, dienstags, donnerstags und freitags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter der Rufnummer 0228/501664 )

Der homepage kann entnommen werden, dass die Zeugnisbewertung eines Erstabschlusses € 200,- kostet. Jede weitere Zeugnisbewertung der selben Person liegt bei € 100,-.

Aber Vorsicht: Ich habe dort schriftlich erfragt, ob die Kosten für die Zeugnisübersetzung enthalten sind. Die Übersetzung wird nicht getragen. Der Antragstellung muß die Übersetzung durch einen zugelassenen Übersetzers selbst veranlassen.

 

Auch diesbezüglich habe ich recherchiert: Die Kosten pro übersetzter Seite dürften bei € 50,- losgehen ( Referenz Arabisch -  Deutsch ).

 

Ein Link verweist auf die Datenbank Anabin. Dort sind ausländische Hochschulen und Universitäten sowie Hochschulabschlüsse weltweit registriert und bewertet. Aber bitte bei der Durchsicht berücksichtigen, dass die Liste unvollständig ist und auch sind beim Transfer von der Arabischen in die lateinische Schrift Fehler gerutscht. Also am besten zusammen mit demjenigen gucken, der den Abschluss erworben hat. Alleine ist man damit mehr als überfordert.

 

Über all dem steht das Problem. Wer trägt die Kosten, wenn der Antragsteller sie nicht tragen kann:

 

Das BAMF verweist mich immer wieder auf das Vermittlungsbudget HEGA 03/2012. Darüber verfügen Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit. Die Verfügbarkeit der Mittel liegt in derem Ermessen und kann nur vor Vertragsunterschrift im Falle eines konkreten Jobangebots genutzt werden. So jedenfalls lautete die Auskunft vom Dienstag Abend. Sicherlich gibt es auch die Möglichkeit, sich finanzielle Unterstützung durch Hilfsorganisationen zu holen. Darüber kann ich keine Informationen geben.

 

Das BAMF verweist auf mögliche kommunale oder landesweite Förderprogramme. Diesbezüglich soll man sich von Mitarbeitern des Netzwerk IQ -Integration und Qualifizierung  beraten lassen, siehe hierzu den ersten link in meiner mail. Auf der homepage sind viele Fördermöglichkeiten erwähnt, über die simple Kostenübernahme für Übersetzungen der Qualifikation ist nichts dokumentiert.

 

Abschließend soll nicht unerwähnt bleiben, dass das BAMF mir mitgeteilt hat, dass zumindest die Zeugnisbewertung ( nicht Übersetzung ) eines in der Anabin-Datenbank aufgeführten und mit H+ bewerteten Hochschulabschlusses kostenfrei sei.

 

Ich hoffe, mit den Informationen könnt Ihr etwas anfangen.....

 

LG

 

 

Dierk Schilling