Hier gibt´s jetzt wichtige Vordrucke
Wo sind die Anträge zu stellen?
Leistungsberechtigte, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach
§ 2 AsylbLG erhalten, geben Vollständig ausgefüllte Anträge mit dem jeweiligen Leistungsbescheid beim Landkreis Cuxhaven - Amt Soziale Leistungen - ab. Die Samtgemeinde nimmt die Anträge zur Weitergabe an den Landkreis auch an!
Empfänger von Arbeitslosengeld II reichen die vollständigen Antragsunterlagen beim für den Wohnort zuständigen Standort des Jobcenters Cuxhaven ein; bei uns also im Jobcenter Hemmoor.
Antrag mehrtägige Klassenfahrt /
Antrag auf Lernförderung - Nachhilfe
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Hier die maßgebliche Satzung des Landkreises: ... und klick
zuletzt geändert durch die dritte Änderungssatzung vom 10.12.2014
Auszug: § 2 Mindestentfernungen (1) Die Schulwegmindestentfernung gemäß § 1 Abs. 1 beträgt a) für Schülerinnen und Schüler, • die einen Schulkindergarten besuchen, • die an einer besonderen Sprachfördermaßnahme gemäß § 54 a Abs. 2 NSchG teilnehmen, • des Primarbereichs 2,0 km, b) für Schülerinnen und Schüler • der Jahrgangsstufen 5 und 6 der allgemeinbildenden Schulen in der Zeit o vom 01. April bis 31. Oktober (Sommerhalbjahr) 3,0 km, o vom 01. November bis 31. März (Winterhalbjahr) 2,0 km, c) für die Schülerinnen und Schüler • der Jahrgangsstufen 7 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen in der Zeit o vom 01. April bis 31. Oktober (Sommerhalbjahr) 4,0 km, o vom 01. November bis 31. März (Winterhalbjahr) 2,0 km, d) für die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen • der Berufseinstiegsschule (Berufsvorbereitungsjahr, Berufseinstiegsklasse) sowie • der ersten Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss – besuchen, ganzjährig 4,0 km.
(z.B. Sportverein, Musikunterricht)